]) verwiesen werden, in welchem neuerlich über die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers zum Zweidritteltermin zu befinden war. Aktenkundig ist, dass eine gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde durch das Bundesgericht mit Urteil 6B_652/2021 vom 14. September 2021 abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten wurde (Vollzugsakten, pag. 1096 ff.).