Bis die entsprechenden ersten Berichte im April 2023 vorlagen, sei jedoch wiederum fast ein Jahr vergangen. Auch wenn sich sowohl die BVD als auch die Vorinstanz Mühe gegeben hätten, dies anders darzustellen, so seien die Berichte der JVA Thorberg und insbesondere die ergänzenden Berichte über die Tataufarbeitung durchwegs positiv. Dennoch sei die bedingte Entlassung – die eigentlich die Regel sein sollte – erneut verweigert worden. Im Kern begründe die Vorinstanz ihren Entscheid sinngemäss damit, dass die von der JVA Thorberg im