Da gleichzeitig die jährliche Prüfung der bedingten Entlassung wieder angestanden habe und aufgrund des vorgängigen Rechtsmittelverfahrens allseits Einigkeit darüber bestanden habe, dass das Resultat der Tataufarbeitungsgespräche ein wichtiges Beurteilungskriterium für die Frage der bedingten Entlassung darstellen würde, sei das Verfahren bis zum Vorliegen der entsprechenden Resultate der Tatbearbeitung sistiert worden. Bis die entsprechenden ersten Berichte im April 2023 vorlagen, sei jedoch wiederum fast ein Jahr vergangen.