Soweit die Vorinstanz nun sinngemäss etwas anderes behaupte, sei dies schlichtweg unwahr. Im November 2021 habe der Beschwerdeführer formell um die unverzügliche Aufnahme solcher Gespräche ersucht. Die Aufnahme einer formellen Therapie sei dem Beschwerdeführer in jenem Zeitpunkt nicht mehr angeboten worden und ausser Diskussion gestanden. Aufgrund administrativer Verzögerungen seitens der JVA Thorberg hätte die entsprechende Tataufarbeitung wiederum erst im Frühjahr 2022 begonnen.