Diese Thematik sei bereits Gegenstand der letzten Prüfung der bedingten Entlassung und des daran anschliessenden umfangreichen Rechtsmittelverfahrens, welches bis Ende 2021 gedauert habe, gewesen. Es sei bereits erschöpfend dargelegt worden, dass die dem Beschwerdeführer angeblich gemachten «Therapieangebote» stets von der Bedingung eines umfassenden Geständnisses abhängig gemacht worden seien. Dass dies unzulässig sei, sei bereits erschöpfend anlässlich des letzten Rechtsmittelverfahrens thematisiert worden.