Mithin seien offenbar auch die BVD davon ausgegangen, dass nicht in jedem Falle eine formelle Therapie erforderlich sei. Wenn man sich nun auf den Standpunkt stelle, es wäre so oder so eine formelle Therapie nötig gewesen, so sei dies von der Sache her nicht nur unrichtig, sondern auch ein krasser Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Sodann sei schlichtweg unhaltbar und willkürlich, dass in Anbetracht der durchwegs ausgezeichneten Führungsberichte der JVA Thorberg das Vollzugsverhalten bloss als neutral und nicht als positiv beurteilt worden sei (pag. 6).