5 wies das Bundesgericht mit Urteil vom 14. September 2021 ab, soweit es darauf eintrat (Vollzugsakten, pag. 1096 ff.). Die im April 2022 letzte fällige jährliche Prüfung der bedingten Entlassung wurde dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend bis zum Vorliegen des Berichts der JVA Thorberg zu den mit dem Beschwerdeführer durchgeführten Tataufarbeitungsgesprächen sistiert (Vollzugsakten, pag.