Zofingen vom 3. September 2008. Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 27. Mai 2013 nicht ein. Am 24. Mai 2019 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel seiner Strafe verbüsst; das reguläre Strafende fällt auf den 24. Mai 2024.