1. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 31. Juli 2012 wurde A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen Mordes, Raubes (bandenmässig und unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit begangen), Diebstahls (banden- und gewerbsmässig begangen), Diebstahls, mehrfacher Fälschung von Ausweisen sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 16. Februar 2006, des Untersuchungsrichteramtes I Berner Jura- Seeland vom 29. November 2007 und des Bezirksamtes Zofingen vom 3. September