Dispositiv unverzüglich, vorab per Fax; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Regionalgefängnis Bern (nur Dispositiv unverzüglich, vorab telefonische Mitteilung und per Mail) - dem Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv, innert 10 Tagen) 67 Bern, 9. Dezember 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 29. April 2025) Die Präsidentin: