Dieser Kostenposten wird belassen, hingegen erfolgt eine Streichung des am 31. Dezember 2024 antizipiert geltend gemachten Aufwandes von gesamthaft 2 Stunden für das Studium des Urteils und dessen Besprechung mit dem Beschuldigten, da dies bereits mit der geltend gemachten Nachbesprechung vom 9. Dezember 2024 abgegolten ist. Damit einhergehend sind auch der hierfür geltend gemachte Reisezuschlag von CHF 75.00 sowie die Reisespesen von CHF 58.10 zu streichen.