Stunden geltend, wobei die tatsächliche Verhandlungsdauer lediglich 3 Stunden betrug. Es erfolgt damit eine Kürzung um 5.5 Stunden auf die tatsächliche Dauer. Für den 9. Dezember 2024 machte Rechtsanwalt B.________ gesamthaft 1.75 Stunden (inkl. Nachbesprechung) geltend. Dieser Kostenposten wird belassen, hingegen erfolgt eine Streichung des am 31. Dezember 2024 antizipiert geltend gemachten Aufwandes von gesamthaft 2 Stunden für das Studium des Urteils und dessen Besprechung mit dem Beschuldigten, da dies bereits mit der geltend gemachten Nachbesprechung vom 9. Dezember 2024 abgegolten ist.