Oberinstanzliche Entschädigung Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt B.________ mit Kostennote vom 5. Dezember 2024 einen Zeitaufwand von 73 Stunden sowie Auslagen von CHF 1’556.80 (inkl. Reisezuschläge von CHF 525.00) geltend (pag. 2268 ff.). Die für den 6. Dezember 2024 und 9. Dezember 2024 antizipiert geltend gemachten Zeitaufwände werden antragsgemäss der effektiven Dauer der Berufungsverhandlung angepasst. Für den 6. Dezember 2024 machte Rechtsanwalt B.________ gesamthaft 8.5 Stunden geltend, wobei die tatsächliche Verhandlungsdauer lediglich 3 Stunden betrug.