_ gibt es Institutionen und Fachstellen, die das für die Behandlung des Exploranden benötigte Therapiekonzept und den entsprechenden Rahmen (z.B. Sicherheit) anbieten und die grundsätzlich bereit seien, den Exploranden zu betreuen und zu behandeln (pag. 1141). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Gutachter aus, dass im vorliegenden Fall das Zentrum für Forensische Psychiatrie Rheinau, die Klinik Königsfelden, Beverin in Graubünden oder aber Münsterlingen in Frage kommen würden (pag. 2249, Z. 43 ff.). Rheinau verfüge über etwas mehr Expertise, aber auch eine lange Warteliste.