58 schuldigten in einem ersten Schritt wohl mittels Zwangsmedikation darauf hingewirkt werden muss, Einsicht in die Krankheit und das Bedürfnis einer Therapie zu wecken. Bereits dies dauert gemäss Gutachter ein oder zwei Jahre (pag. 2249, Z. 20 f.). Erst im Anschluss daran könnte mit der eigentlichen Therapie begonnen werden, welche wiederum mehrjährig sein kann (pag. 1777, Z. 33 f.). Zutreffenderweise führte Staatsanwältin AB.