57 hinaus führte die Verteidigung anlässlich der Berufungsverhandlung selbst vor, dass mit raschen Fortschritten zu rechnen sei (pag. 2255). Zumindest anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung ging auch Dr. med. E.________ davon aus, dass der Beschuldigte sicher jemand sei, welcher schnell Lockerungen erfahren würde, wenn er die Medikamente nähme (pag. 1777, Z. 44 f.). Die Massnahme nicht vorzeitig anzutreten, war jedoch das gute Recht des Beschuldigten, welcher sich nach wie vor nicht als behandlungsbedürftig erachtet. Mit Dr. med. E.______