Ihm sei zudem nicht bekannt, dass im Rahmen einer ambulanten Massnahme eine Zwangsmedikation möglich sei, was hier bei einer so geringen Krankheitseinsicht aber sicherlich nötig sei. Für die Klientel, welche keine Krankheitseinsicht habe und an einer schizophrenen Grunderkrankung leide, sei die stationäre Massnahme der sichere Weg (pag. 1773 f., Z. 41 ff.). In der Regel brauche es schon eine mehrmonatige, manchmal auch jahrelange Medikation, bis es weg sei oder man die Medikation reduzieren könne (pag. 1777, Z. 33 f.). An dieser Empfehlung hielt Dr. med. E.________ an der Berufungsverhandlung fest.