Erfahrungsgemäss könne diese Arbeit nicht innerhalb von (höchstens) 2 stationären Monaten (im Sinne der Einleitung einer ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB) erfolgen. Positive Behandlungsverläufe bei Personen mit Schizophrenie würden aufzeigen, dass es für diese Arbeit sowie zusätzliche Interventionen (bei nicht behandlungsbereiten, krankheitsuneinsichtigen und weiterhin wahnhaften Menschen) weit mehr Zeit brauche, um langfristig eine bessere Legalprognose zu erreichen (pag. 1151). Alternativen oder Ergänzungen zur Anordnung einer strafrechtlichen Massnahme sehe er keine (pag. 1152). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätige Dr. med. E.________ seine Empfehlung.