Dies hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt, zeigte sich beim Beschuldigten doch nach Einnahme von mit oraler Clopixolmedikation resp. Abilify eine leichte Verbesserung der Symptomatik (ärztliche Stellungnahme von Dr. med. AL.________ vom 2. August 2022, unpaginiert in den edierten Akten der Station AI.________ (Abteilungsname), Ordner I; pag. 1273 ff.). Wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, geht der Beschuldigte davon aus, dass er nicht an einer psychischen Störung leidet. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte unter anderem an, dass er keine verzerrte Wahrnehmung der Realität habe und es ihm ohne Medikamente gut gehe (pag.