Aus gutachterlicher Sicht könne die empfohlene Behandlung, sofern diese mit einem langfristigen Fokus umgesetzt werde, die Legalprognose weiterhin verbessern. In welchem Ausmass müsse derzeit aber noch offen gelassen werden. Schizophrene Grunderkrankungen würden aber grundsätzlich als behandelbar gelten bzw. seien positiv beeinflussbar, wobei einer frühzeitigen Behandlung ein relativ hoher Stellenwert zukomme (pag. 1143). Eine stationäre therapeutische Massnahme ist daher geeignet, die Legalprognose des Beschuldigten zu verbessern. Dies hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt, zeigte sich beim Beschuldigten doch nach Einnahme von mit oraler Clopixolmedikation resp.