_ führte im Gutachten vom 19. Dezember 2022 aus, dass nach dem gegenwärtigen Stand der psychiatrischen, psycho- und soziotherapeutischen und pädagogischen Verfahren und dem bisherigen Behandlungsverlauf die beim Exploranden vorhandene psychische Störung bis zu einem gewissen Grade behandelbar bzw. in relevanter Weise beeinflussbar sei. Es könne ein klarer Therapiefokus formuliert werden (primär Behandlung bzw. Kontrolle der psychotischen Grunderkrankung), damit zukünftig krisenhafte Zuspitzungen zeitnah erfasst werden können und Eskalationen (sowie delinquentes Verhalten) möglichst verhindert werden können (pag. 1141).