52 weiterhin. Dr. med. E.________ führte anlässlich der Berufungsverhandlung zudem aus, dass die Krankheit mittlerweile mehr eine chronische Geschichte sei (pag. 2246, Z. 37 f.). Der Beschuldigte halte sich für gesund (pag. 2246, Z. 22), es seien jedoch Symptome da, welche er aber nicht wahrhaben wolle. Es sei ungünstig, dass der Beschuldigte nicht behandelt werde, da er behandlungsbedürftig sei (pag. 2247, Z. 3 ff.).