27.3 Legalprognose/Rückfallgefahr Dr. med. E.________ hielt nach Wertung gemäss der Dittmannliste zusammenfassend fest, dass mehrere ungünstige Bereiche erkennbar seien, welche die Legalprognose des Beschuldigten belasten würden (vgl. pag. 1136 ff.). Diese würden zu wesentlichen Anteilen mit der bereits länger bestehenden schizophrenen Grunderkrankung zusammenhängen und es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte weiterhin ein wahnhaftes Erleben zeige. Eine deutliche Krankheitseinsicht und Behandlungseinsicht liege nicht vor.