_ vom 7. Oktober 2024, in welcher er festhielt, dass Herr A.________ aufgrund einer nun schon seit längerer Zeit bestehenden Psychose zur Beobachtung, Diagnostik und Behandlung auf die Station AI.________ (Abteilungsname) verlegt werden soll (pag. 2174). Eine Verlegung auf die Station AI.________ (Abteilungsname) wird nicht ohne gute Gründe in Erwägung gezogen, da die entsprechende Platzzahl begrenzt ist. Entgegen der Verteidigung kann daher nicht davon gesprochen werden, dass der Beschuldigte lediglich ein sozial störendes Verhalten an den Tag legte.