Es wurde festgehalten, dass sich Herr A.________ seit dem 19. September 2022 in eben diesem Gefängnis in Untersuchungshaft befinde und in einer Einzelzelle in einer Wohngruppe einquartiert sei. Er sei ein sehr angenehmer und unauffälliger Insasse und verhalte sich gegenüber Mitgefangenen sowie Mitarbeitenden höflich und anständig. Einer Therapie, Arbeit oder Freizeitbeschäftigung gehe der Beschuldigte nicht nach. Am 4. August 2023 habe Herr A.________ seine langjährige Verlobte im Regionalgefängnis geheiratet. Es könne ihm ein sehr guter Führungsbericht ausgestellt werden (pag. 1722). 26.12 E-Mail von Dr. med.