Am 5. August 2022 sei die Medikation auf Wunsch des Patienten auf Abilify umgestellt worden, was ebenfalls zu Verbesserungen geführt habe. Nach Auslaufen der fortgesetzten Zwangsmassnahme am 8. August 2022 habe er Abilify noch bis am 25. August 2022 freiwillig weitergenommen, dann aber auf eigenen Wunsch abgesetzt. Eine Remission der Wahnsymptomatik habe nicht erreicht werden können, Herr A.________ habe sich aber unter Medikamenteneinfluss zumindest zeitweise von seinem unbedingten Willen, die Erfindung publik zu machen, distanzieren können.