Er habe bereits vor der Hospitalisation fremdaggressives Verhalten gezeigt und es sei ohne medikamentöse Behandlung davon auszugehen, dass die Fremdgefährdung sich noch verstärken würde. Es bestehe ein Bedarf an medizinischer Behandlung und Betreuung. Als Behandlungsziel gelte das Erreichen einer Remission der Symptomatik sowie die Abwendung der akuten Selbst- und Fremdgefährdung (unpaginiert in den edierten Akten der Station AI.________ (Abteilungsname), Ordner I).