_ vom 2. August 2022 Mit ärztlicher Stellungnahme vom 2. August 2022 berichteten die AE.________ über die stationäre Behandlung des Beschuldigten. Im aktuellen psychopathologischen Befund zeige sich ein Beeinträchtigungswahn sowie ein Beziehungswahn. Herr A.________ falle zudem durch Grössenideen auf und habe zwischen dem 1. Juli 2022 sowie dem 18. Juli 2022 die Aufnahme von Nahrung verweigert mit dem von ihm bezeichneten Ziel, dass die US-Behörden eine Erfindung seinerseits anerkennen. Während dem Aufenthalt auf der Spezialstation AI.