zu einem «X» verschränkten Armen. Auf Nachfrage seines Anwaltes bestätigte der Beschuldigte nach einem Unterbruch der Verhandlung mit einem Kopfnicken, keine weiteren Aussagen treffen zu wollen (pag. 2242 f., Z. 16 ff.). 26.5 Aussagen von X.________ Auf eine Wiedergabe der Aussagen von X.________ wird verzichtet. Diese werden, soweit erforderlich, direkt im Rahmen der Erwägungen aufgegriffen. 26.6 Kurzbericht AH.________ (Spital) vom 14. Juli 2022 Der Beschuldigte wurde vom 29. Juni 2022 bis zum 14. Juli 2022 auf der Bewachungsstation des AH.________ (Spital) P.________ (Ort) behandelt.