Vielmehr fiel dieser der Vorsitzenden als auch der Übersetzerin bereits dann mehrfach ins Wort, als er über seine Rechte im Verfahren informiert wurde. Erst als die Vorsitzende den Beschuldigten darauf hinwies, dass er bei erneutem Unterbruch des Saales verwiesen werde, konnte sich dieser wieder beruhigen, fixierte jedoch die Übersetzerin und den Gerichtsschreiber fortan zeitweise mit einem stechenden Blick. Auf weitere Fragen antwortete der Beschuldigte nicht oder nur mit einem Nicken resp. zu einem «X» verschränkten Armen.