Die Ärzte, welche er gesehen habe, hätten ihm dies nicht gesagt. Es sei mehr eine Empfehlung gewesen, wenn es wieder schlechter gehen würde (pag. 1767, Z. 1 ff.). 26.4.6 Oberinstanzliche Einvernahme vom 6. Dezember 2024 Der Beschuldigte äusserte sich oberinstanzlich weder zur Sache noch zur Frage der Massnahme. Vielmehr fiel dieser der Vorsitzenden als auch der Übersetzerin bereits dann mehrfach ins Wort, als er über seine Rechte im Verfahren informiert wurde.