Im Übrigen leider er gar nicht (pag.357, Z. 611 ff.). Mit einer stationären therapeutischen Massnahme sei er nicht einverstanden, es gehe ihm gut und er habe ein normales Verhalten (pag. 357, Z. 640 f.). Er brauche zudem keine Medikamente. Er wolle weder in eine psychiatrische Einrichtung noch eine Medikation (pag. 358, Z. 649 ff.). Wäre er wirklich in einem solchen Zustand gewesen, hätten ihn die Ärzte der AE.________ nicht gehen lassen oder ihn gezwungen, die Medikamente einzunehmen (pag. 358, Z. 656 f.). 26.4.5 Erstinstanzliche Einvernahme vom 4. September 2023