Er persönlich wolle damit nichts mehr zu tun haben. Er habe dem Folge geleistet, weil ihm dies vielleicht helfe, aus dem Gefängnis zu kommen und weil es für die Menschheit hilfreich sein könnte (pag. 354, Z. 527 ff.). Die behandelnden Ärzte der AE.________ hätten ihn aus der Klinik entlassen und seien sehr zufrieden gewesen, jemanden zu sehen, der ohne Medikamente entlassen werde. Im Übrigen habe man ihm keine Medikation empfohlen (pag. 356, Z. 581 f.). Auf das Gutachten angesprochen gab der Beschuldigte zudem an, dass er sehr wohl wisse, was er gemacht habe. Im Übrigen leider er gar nicht (pag.357, Z. 611 ff.).