26.4.4 Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 19. Januar 2023 Der Beschuldigte gab auf Vorhalt, aufgrund des Gutachtens bestehe der Verdacht, dass er während des Vorfalls keine Kontrolle mehr über sich selbst hatte und daher auch nicht mehr steuern konnte, ob er jemanden verletze oder nicht, an, sich seiner Taten in diesem Zeitpunkt sehr bewusst gewesen zu sein. Er sei in seinem Unternehmen bestimmt gewesen und habe gewollt, dass die Polizei ihn töte. Den Gutachter habe er zwei Mal gesehen. Das erste Mal habe dieser das Buch studiert, welches nicht von ihm stamme.