26.4 Aussagen des Beschuldigten 26.4.1 Polizeiliche Einvernahme vom 29. Juni 2022 Der Beschuldigte gab zusammengefasst zu Protokoll, dass er und X.________ sich seit August 2020 in Lebensgefahr befinden würden (pag. 646, Z. 42 und Z. 53). Man gebe Gift in sein Fahrzeug und in seine Lebensmittel und versuche, Unfälle zu provozieren (pag. 646, Z. 47 ff. und pag. 648, Z. 132 ff.). Er habe niemandem etwas antun und niemanden verletzen wollen. Es sei ein Hilfeschrei gewesen und er habe die AK.________ warnen wollen, damit diese mit den Vergiftungen aufhören. Er habe lediglich Material im Visier gehabt. Als die AK.