Dass der Beschuldigte weder einer Arbeit nachgehe noch eine Therapie besuche und die Medikamente nicht nehme, zeige dessen fehlende Krankheitseinsicht. Dies sei bei Menschen mit einer psychotischen Grunderkrankung nicht untypisch (pag. 2245, Z. 31 ff.). Er halte sich für gesund, weshalb er auch nicht gewollt habe, dass das Gutachten inkl. ergänzender Stellungnahme an Dr. med. U.________ zugestellt und er 2024 erneut auf die Station AI.________ (Abteilungsname) verlegt werde (pag. 2246, Z. 22). Er würde sich seit längerem eine Behandlung für den Beschuldigten wünschen, mittlerweile sei es bei ihm eher eine chronische Geschichte.