Es sei von einer mehrmonatigen, bis jahrelangen Medikation auszugehen. Sicherlich wäre der Beschuldigte aber jemand, welcher schnell Lockerungen erfahren würde, wenn er die Medikamente nehmen würde (pag. 1777, Z. 33 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte Dr. med. E.________, nachdem er zuvor das Verhalten des Beschuldigten in dessen Einvernahme miterlebte, zusammengefasst aus, das heute gezeigte Verhalten des Beschuldigten habe etwas Kindliches an sich (pag. 2244, Z. 19 ff.). Dass mittlerweile auch psychologisch nicht geschultem Vollzugspersonal auffalle, dass der Beschuldigte versuche, sich normal zu geben, ihm dies aber nicht gelinge, sei bemerkenswert (pag.