1769, Z. 35 ff.). Die Diagnose sei bei nur einem erfüllten Diagnosekriterium sicher, wenn es sich dabei um eines der ersten vier Kriterien handle. Es handle sich dabei um die seit langer Zeit bewährten Erstrang-Kriterien. Sofern eines dieser vier Kriterien klar erfüllt ist, sei die Diagnose klar. Bei den Kriterien vier bis acht hingegen brauche es mindestens zwei erfüllte Kriterien. Klar sei, dass das Funktionsniveau mit jedem zusätzlich erfüllten Kriterium schlechter sei.