Der Beschuldigte gebe mittlerweile offenbar an, dass er zur Behandlung keine Medikamente benötige, was noch stärker darauf hinweise, dass der Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht mehr zeige. Mit der schizophrenen Grunderkrankung mit vor allem deutlich wahnhafter Komponente liege eine schwere psychische Erkrankung vor. An seinen Einschätzungen würden die nachgereichten Akten nichts ändern.