_ vom 13. Februar 2023 Im Ergänzungsgutachten vom 13. Februar 2023 bestätigte Dr. med. E.________ seine bisherigen Ausführungen. Dass der Beschuldigte angebe, von seiner «bahnbrechenden» Erfindung nichts mehr wissen zu wollen, stehe in einem Widerspruch zu den Akten. Dass seine Partnerin von dieser Erfindung anscheinend ebenfalls überzeugt sei, helfe natürlich nicht, diese Wahndynamik zu entschärfen. Der Beschuldigte gebe mittlerweile offenbar an, dass er zur Behandlung keine Medikamente benötige, was noch stärker darauf hinweise, dass der Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht mehr zeige.