Wichtigstes Behandlungsziel sei die leitlinienkonforme (auch medikamentöse) Behandlung des psychiatrischen Störungsbildes und das Erarbeiten von Störungseinsicht (Psychoedukation) mit Medikamentenadhärenz. Die Behandlung sollte dabei langfristig angelegt sein. Aufgrund der geringen Störungseinsicht und der geringen Behandlungsbereitschaft sei mit einer jahrelangen Behandlungsdauer zu rechnen. Um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren, werde eine Massnahme nach Art. 59 StGB empfohlen (pag. 1148 ff.). 26.2 Ergänzungsgutachten zum Gutachten von Dr. med. E.________ vom 13. Februar 2023