1136 ff.). Im Ergebnis würden mehrere ungünstige Bereiche die Legalprognose belasten und diese könne einzig durch eine langfristig angelegte Behandlung mit einer genügend antipsychotischen Basismedikation längerfristig wesentlich verbessert werden (pag. 1143). So bestehe die zum Tatzeitpunkt festgestellte psychische Störung im Wesentlichen weiterhin und es zeige sich höchstens eine Teilremission der Wahnsymptomatik. Eine geeignete Behandlungsmöglichkeit bestehe und durch eine erfolgreiche und überdauernde Therapie könne der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnet werden. Wichtigstes