Weiter liege eine Rückfallgefahr für gleiche Tatbestände, aber auch für grobe Gewaltdelikte, vor. Aus dem Gutachten ergehe weiter, dass eine ambulante Therapie bei einer Schizophrenie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreiche. Eine stationäre therapeutische Massnahme erweise sich weiter auch als verhältnismässig, da es sich um gravierende Gewaltdelikte handle und die Rückfallgefahr auch für Körperverletzungen oder Tötungsdelikte hoch sei und nur durch eine adäquate Behandlung reduziert werden könne.