Gemäss Gutachter sei es einfach so, dass die Geschichte mit der Erfindung angefangen und sich eine Weile mehr oder weniger parallel entwickelt habe. Irgendwann habe der Beschuldigte dann seine Arbeit verlassen und es sei letztendlich zu diesem Vorfall bei der Y.________ gekommen (pag. 2247, Z. 33 ff.). Dass der Beschuldigte sich bereits zuvor von der Idee der Erfindung distanziert habe, sei nicht glaubhaft und die entsprechenden Aussagen seien strategisch (pag. 2248, Z. 8).