So habe der Beschuldigte selbst ausgeführt, dass er aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug mit Gift besprüht worden sei, weshalb ihm die Augen gebrannt hätten, seine Kehle ausgetrocknet gewesen sei und er auf einmal Kopfschmerzen verspürt habe, weshalb er mit einem Hammer auf zwei parkierte Autos geschlagen habe (pag. 1132). Beim Beschuldigten sei daher eine schizophrene Grunderkrankung mit deutlichen wahnhaften Anteilen nach ICD-10 F22 zu diagnostizieren (pag. 1134). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte Dr. med. E.________ verdeutlichend aus, dass der Beschuldigte mehr Symptome gezeigt habe, als dies bei einer isolierten wahnhaften Störung der Fall gewesen wäre (pag.