zur Verfügung. Im Erstellungsprozess wurden zwei Explorationsgespräche mit dem Beschuldigten durchgeführt, wobei sich der Gutachter einen persönlichen Eindruck über den Beschuldigten machen konnte. Darüber hinaus war Dr. med. E.________ sowohl an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wie auch anlässlich der Berufungsverhandlung während der jeweiligen Einvernahme des Beschuldigten anwesend und wurde jeweils anschliessend ebenfalls befragt. Bereits in der Vorabstellungnahme führte Dr. med.