Die Kammer sieht keinen sachlichen Grund, an der durch Dr. med. E.________ gestellten Diagnose zu zweifeln. Dr. med. E.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, erstellte am 19. Dezember 2022 ein umfassendes forensischpsychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten (pag. 1100 ff.; inkl. psycholo- gisch-diagnostischer Zusatzuntersuchung vom 16. November 2022, pag. 1154 ff.).