An der gesicherten Diagnose ändern auch die Umstände nichts, dass seit der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 13.02.2023 mehrere Monate vergangen sind, in denen sich der Beschuldigte im Regionalgefängnis unauffällig verhalten (ihm wurde ein sehr guter Führungsbericht ausgestellt, siehe pag. 1722) und keine Medikamente mehr erhalten hat. Vielmehr geht der Sachverständige – wie auch das Gericht – davon aus, dass die Grunderkrankung weiterhin bestehe und man nicht wisse, wie stark die doppelte Buchführung noch vorhanden sei (vgl. pag. 1770, Z. 13 f.).