Dies wird auch dadurch bekräftigt, dass die Diagnose des Sachverständigen mit den Erkenntnissen der AE.________ übereinstimmt, welche den Beschuldigten rund zwei Monate stationär behandelt hat sowie, dass durch die dort erfolgte Zwangsmedikation eine leichte Verbesserung der Symptomatik erreicht werden konnte (pag. 1273 ff.), was nicht zu erwarten gewesen wäre, wenn keine schizophrenen Grunderkrankung vorliegen würde.