30 relativieren bzw. zu beschönigen und zu rationalisieren um einen guten Eindruck zu hinterlassen (pag. 1796, Z. 25 ff.). Es kann vielmehr ohne weiteres von einem bereits längere Zeit, vermutlich jahrelang anhaltenden wahnhaften Erleben des Beschuldigten ausgegangen werden. Ein wahnhaftes Erleben, das ihn zu irrationalen Handlungen und schliesslich zur Begehung der hier in Frage stehenden Delikte geführt hat.